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Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 927 Betreff: Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße Die Genehmigungen von Sommergärten werden stadtweit seit vielen Jahren mit der Auflage versehen, dass Podeste und sonstige Überdeckungen der öffentlichen Verkehrsflächen durch Bodenbeläge nicht genehmigungsfähig sind. Bisher wurden diese nur in Einzelfällen geduldet. Der unter der Leitung des Stadtplanungsamtes durchgeführte "Runde Tisch zur Außengastronomie" hat unter Beteiligung der Fachämter und der Deutsche Holtel- und Gaststättenverband (DeHoGa) einen Leitfaden für Gastronomen entwickelt, der beschreibt, wie Sommergärten auf öffentlichen Verkehrsflächen konfliktfrei betrieben werden können. Derartige Überdeckungen sind insbesondere deshalb nicht erwünscht, als dass es der Verwaltung möglich sein muss, zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht Sichtprüfungen der öffentlichen Verkehrsflächen vorzunehmen oder auch bei unterirdischen Schadensfällen uneingeschränkten Zugriff zu haben. Zudem ist die Entwässerung stets sicherzustellen. Der Bereich in der Marktstraße 43 wurde in 2011 neu hergestellt, Unebenheiten beseitigt, teilweise Baumscheiben hergestellt und die öffentlichen Parkplätze neu markiert. Zur Straße hin können die Sommergärten mit Blumenkübeln durchlässig gestaltet werden. Eine Gefährdung sowie Unebenheiten der Fläche außer durch den vorhandenen Bordstein kann hier nicht erkannt werden, sodass aus Gründen der Gleichbehandlung eine Ausnahme hier nicht gestattet werden kann. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1029