Genehmigung der Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1. April 2012 in der Marktstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST
927
Betreff: Genehmigung der
Sommerterrassen hier: Unbefestigte Böden und Außenbegrenzungen ab dem 1.
April 2012 in der Marktstraße Die Genehmigungen von Sommergärten
werden stadtweit seit vielen Jahren mit der Auflage versehen, dass
Podeste und sonstige Überdeckungen der öffentlichen Verkehrsflächen durch
Bodenbeläge nicht genehmigungsfähig sind. Bisher wurden diese nur in
Einzelfällen geduldet. Der unter der Leitung des Stadtplanungsamtes
durchgeführte "Runde Tisch zur Außengastronomie" hat unter Beteiligung der
Fachämter und der Deutsche Holtel- und Gaststättenverband (DeHoGa) einen
Leitfaden für Gastronomen entwickelt, der beschreibt, wie Sommergärten auf
öffentlichen Verkehrsflächen konfliktfrei betrieben werden können. Derartige Überdeckungen sind insbesondere deshalb
nicht erwünscht, als dass es der Verwaltung möglich sein muss, zur Einhaltung
der Verkehrssicherungspflicht Sichtprüfungen der öffentlichen Verkehrsflächen
vorzunehmen oder auch bei unterirdischen Schadensfällen uneingeschränkten
Zugriff zu haben. Zudem ist die Entwässerung stets sicherzustellen. Der Bereich in der Marktstraße 43 wurde in 2011 neu
hergestellt, Unebenheiten beseitigt, teilweise Baumscheiben hergestellt und die
öffentlichen Parkplätze neu markiert. Zur Straße hin können die Sommergärten
mit Blumenkübeln durchlässig gestaltet werden. Eine Gefährdung sowie
Unebenheiten der Fläche außer durch den vorhandenen Bordstein kann hier nicht
erkannt werden, sodass aus Gründen der Gleichbehandlung eine Ausnahme hier
nicht gestattet werden kann. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 1029