Vorsicht Blendgefahr
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST
926
Betreff: Vorsicht
Blendgefahr Zwischen dem Römischen Ring und
dem Kreuzungspunkt Friedrich-Naumann-Straße / Am Dammgraben liegen mehr als 70
Meter Luftlinie. Darüber hinaus besteht zwischen den genannten Straßen ein
Höhenunterschied von rund 3 Metern. Bauliche Maßnahmen im Bereich des Römischen Rings in
der Zufahrt zu den beiden Tiefgaragen sind aufgrund der am Ende der Straße
befindlichen Treppenanlage zu den tieferliegenden Gehwegen der Straße der
Nationen kaum zu realisieren. Dies gilt auch für Sichtschutzblenden an der
Einmündung der Friedrich-Naumann-Straße in der Straße Am Dammgraben. Der Magistrat sieht daher keine sinnvollen
Maßnahmen, welche von den jeweiligen Hausverwaltungen ergriffen werden können,
um mögliche Blendungen auszuschließen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2749