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Vorsicht Blendgefahr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 926 Betreff: Vorsicht Blendgefahr Zwischen dem Römischen Ring und dem Kreuzungspunkt Friedrich-Naumann-Straße / Am Dammgraben liegen mehr als 70 Meter Luftlinie. Darüber hinaus besteht zwischen den genannten Straßen ein Höhenunterschied von rund 3 Metern. Bauliche Maßnahmen im Bereich des Römischen Rings in der Zufahrt zu den beiden Tiefgaragen sind aufgrund der am Ende der Straße befindlichen Treppenanlage zu den tieferliegenden Gehwegen der Straße der Nationen kaum zu realisieren. Dies gilt auch für Sichtschutzblenden an der Einmündung der Friedrich-Naumann-Straße in der Straße Am Dammgraben. Der Magistrat sieht daher keine sinnvollen Maßnahmen, welche von den jeweiligen Hausverwaltungen ergriffen werden können, um mögliche Blendungen auszuschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2749

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