Vorsicht Blendgefahr
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich mit den Hausverwaltern der Grundstücke Römischer Ring 26 und 28 in Verbindung zu setzen, um die Blendgefahr durch die Scheinwerfer, die durch die zur Tiefgarage fahrenden Fahrzeuge entsteht, abzustellen. Begründung: Zwischen der Friedrich-Naumann-Straße und dieser Einfahrtsstraße, besteht eine Direkt Blickachse, es sind keine Bäume oder Zäune in diesem Bereich. Sobald die Sonne untergegangen ist, kommt es zu diesen Blend Vorfällen, die mehrfach beinahe zu Unfällen durch die kurzzeitige Blendung der Autofahrer in der Friedrich-Naumann-Straße führten. Abbildung 1 Quelle Google Maps
Inhalt
Antrag vom 12.11.2017, OF 448/2
Betreff: Vorsicht Blendgefahr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich mit den Hausverwaltern der Grundstücke Römischer Ring 26 und 28 in Verbindung zu setzen, um die Blendgefahr durch die Scheinwerfer, die durch die zur Tiefgarage fahrenden Fahrzeuge entsteht, abzustellen. Begründung: Zwischen der Friedrich-Naumann-Straße und dieser Einfahrtsstraße, besteht eine Direkt Blickachse, es sind keine Bäume oder Zäune in diesem Bereich. Sobald die Sonne untergegangen ist, kommt es zu diesen Blend Vorfällen, die mehrfach beinahe zu Unfällen durch die kurzzeitige Blendung der Autofahrer in der Friedrich-Naumann-Straße führten. Abbildung 1 Quelle Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 2