Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 926
Betreff: Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie Der angesprochene Böschungsbereich ist Teil der Bahnanlagen der StadtwerkeVerkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Diese Anlagen wurden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt und durch die Technische Aufsichtsbehörde vor der Inbetriebnahme abgenommen. Teil dieses Genehmigungsverfahren sind auch sicherheitstechnische Vorgaben, wie die zwischen dem Wirtschaftsweg und den Bahnanlagen vorgesehene Grünfläche. Diese stellt einen Sicherheitsraum für Arbeiten im Gleisbereich dar und ist als Evakuierungsfläche für die Stadtbahn frei zu halten. Dieser Funktionsbereich darf daher durch Hecken oder Zäune nicht eingeschränkt werden.