Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie
Begründung
Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die VGF als Bauträger oder gegebenenfalls andere zuständige Ämter zu veranlassen, dass auf den zur Wohnbebauung gelegenen oberen Böschungsbereich (siehe Skizze) eine Heckenbepflanzung angelegt wird, die ein Betreten, der an dieser Stelle tiefer gelegten Stadtbahngleisbereichs verhindern soll. Begründung: Der in diesem kurvigen Streckenabschnitt tiefer gelegte - gegen Betreten ungesicherte - Stadtbahngleiskörpers stellt mit seiner steilen Böschung eine Gefahr für die dort lebenden Anwohnerinnen und Anwohnern und den in der Nähe spielenden Kindern dar. Deshalb sind Schutzmaßnahmen in diesem Bereich zu treffen. Die dauerhaft zu pflegenden Schutzhecken bieten einen neuen Lebensraum für Vögel und Insekten, werten dann auch diesen Streckenabschnitt optisch deutlich auf.