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Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1: Es gibt für die betreffende Liegenschaft weder einen Bauantrag noch eine Bauvoranfrage. Auch eine Bauberatung wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Zu Ziffer 2.: Eine Eintragung im Baulastverzeichnis besteht nicht. Zu sonstigen privatrechtlichen bzw. grundbuchlichen Sicherungen ist dem Magistrat nichts bekannt. Zu Ziffer 3.: Die Stalburg befindet sich in der Umgebung der als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützten Liegenschaft Oeder Weg 126. Alle Maßnahmen in der Umgebung von Kulturdenkmälern sind so vorzunehmen, dass von ihnen keine konstruktive oder optische Beeinträchtigung für die denkmalgeschützten Objekte ausgeht und deren Erhalt dauerhaft gesichert wird. Die Maßnahmen sind denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Dem Denkmalamt ist frühzeitig ein sich im Sinne des Umgebungsschutzes nach § 18 Abs. 2 HDSchG einfügendes Gestaltungskonzept vorzulegen. Zu Ziffer 4.: Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat nicht bekannt. Bei etwaigen Baumaßnahmen ist die städtische Freiraumsatzung zu beachten, welche die Sicherstellung der Bepflanzung von Freiflächen und Begrünung der baulichen Anlagen zum Ziel hat.