Stalburg als Kulturerbe erhalten
Bericht
Der Magistrat unterstützt das Stalburg-Theater bereits seit vielen Jahren im Rahmen der institutionellen Förderung. Das Stalburg-Theater ist eine wichtige Spielstätte und zugleich Ort für besondere Produktionen. Insofern begrüßt der Magistrat sämtliche Initiativen, die dem Erhalt dieses Ortes dienen. Nach Kenntnis des Magistrats hat ein neuer Betreiber die Gastronomie übernommen. Bauberatungsgespräche werden derzeit nicht geführt. Insofern sind dem Magistrat aktuell keine Absichten zu einer Nutzungsänderung bekannt. Ungeachtet dessen weist der Magistrat jedoch darauf hin, dass baurechtlich eine Konservierung der kulturellen Nutzung kaum durchsetzbar ist. Der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 setzt in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Demnach sind hier Anlagen für kulturelle Zwecke zwar allgemein zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Denkmalschutz besteht nicht. Die Erhaltungssatzung E39 identifiziert nur typische Merkmale der Bebauung, ohne einzelne Gebäude herauszuheben.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG