Bebauungsplan Nr. 914
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
920
Betreff: Bebauungsplan Nr.
914 Der Magistrat nimmt zu den
angefragten Sachverhalten wie folgt Stellung: Zu 1) Der Nachweis von 30 % gefördertem Wohnraum ist,
gemäß Beschluss der Stadt §
4542 vom 22.05.2014, festgelegt und bei der Umsetzung von neu aufzustellenden
Bebauungsplänen umzusetzen. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 914 -
Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg - wird mit den entsprechenden
Prämissen bearbeitet. Zu 2) Eine Alternative zur Erschließung des
Neubauvorhabens über die Valentin-Senger-Straße ist nach bisherigem
Kenntnisstand nicht möglich. Über die Friedberger Landstraße im Bereich der
Anschlussstelle Friedberger Warte kann lediglich eine Zufahrt zum Bodenweg,
aber keine Ausfahrt erfolgen. Eine Konkretisierung der Verkehrsführung sowie
der Verkehrsflächen wird im Zuge der Fachplanung im Bebauungsplanverfahren
erfolgen. Dazu gehört auch die Prüfung möglicher kompensatorischer
Maßnahmen.
Zu 3) Gemäß den Maßgaben im Beschluss der Stadt § 1053 vom
23.02.2017 ist die Einrichtung eines Planungsbeirates nicht vorgesehen. Maßgabe
ist, einen Architektenwettbewerb für das Projekt durchzuführen, um den
Anforderungen an die komplexe Aufgabenstellung, die sich aus den
grundstücksbezogenen Rahmenbedingungen ergibt, gerecht werden zu können.
Zu 4) Mit der geplanten Bebauung sollen Bauteilhöhen
realisiert werden, die denen der geplanten Lärmschutzwand entsprechen oder sie
übertreffen, um auch die Lärmschutzfunktion für die dahinterliegenden
Wohnbereiche erfüllen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
01.11.2016, OA 83