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Bebauungsplan Nr. 914

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 920 Betreff: Bebauungsplan Nr. 914 Der Magistrat nimmt zu den angefragten Sachverhalten wie folgt Stellung: Zu 1) Der Nachweis von 30 % gefördertem Wohnraum ist, gemäß Beschluss der Stadt § 4542 vom 22.05.2014, festgelegt und bei der Umsetzung von neu aufzustellenden Bebauungsplänen umzusetzen. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg - wird mit den entsprechenden Prämissen bearbeitet. Zu 2) Eine Alternative zur Erschließung des Neubauvorhabens über die Valentin-Senger-Straße ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht möglich. Über die Friedberger Landstraße im Bereich der Anschlussstelle Friedberger Warte kann lediglich eine Zufahrt zum Bodenweg, aber keine Ausfahrt erfolgen. Eine Konkretisierung der Verkehrsführung sowie der Verkehrsflächen wird im Zuge der Fachplanung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. Dazu gehört auch die Prüfung möglicher kompensatorischer Maßnahmen. Zu 3) Gemäß den Maßgaben im Beschluss der Stadt § 1053 vom 23.02.2017 ist die Einrichtung eines Planungsbeirates nicht vorgesehen. Maßgabe ist, einen Architektenwettbewerb für das Projekt durchzuführen, um den Anforderungen an die komplexe Aufgabenstellung, die sich aus den grundstücksbezogenen Rahmenbedingungen ergibt, gerecht werden zu können. Zu 4) Mit der geplanten Bebauung sollen Bauteilhöhen realisiert werden, die denen der geplanten Lärmschutzwand entsprechen oder sie übertreffen, um auch die Lärmschutzfunktion für die dahinterliegenden Wohnbereiche erfüllen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2016, OA 83