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Schilder zwischen Martin-Luther-King-Park und Wendhammer Bernadottestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Verkehrszeichen 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) erlaubt keine Nutzung durch Mofas. Hierzu wäre ein entsprechendes Zusatzzeichen (z.B. Zusatzzeichen 1022-11 "Mofas frei" StVO) erforderlich. Auch ist unzutreffend, dass der Martin-Luther-King-Park von Mofas befahren werden darf: Wie alle der Grünanlagensatzung unterliegenden Flächen gilt auch hier § 3 Absatz 4 Ziff. 8 derselben, der es untersagt, in diesen mit Kraftfahrzeugen zu fahren. Im Rahmen der Inspektionstätigkeit wird die Beschilderung mittelfristig im gesamten Bereich überprüft.

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