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Verkehrskonzept im Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" der aktuellen Entwicklung anpassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 91

Betreff: Verkehrskonzept im Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" der aktuellen Entwicklung anpassen Im Jahr 2018 wurden bisher circa 150 Verwarnungen in der August-Schanz-Straße ausgestellt. Die Firma Safar wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass das Abstellen der Fahrzeuge in den Kurvenbereichen untersagt ist. Zudem wurde die Städtische Verkehrspolizei für die Problematik sensibilisiert. Die Parkplätze in der August-Schanz-Straße sind nicht zeitlich reglementiert. Somit dürfen Fahrzeuge ohne eine zeitliche Beschränkung zum Parken abgestellt werden. Eine allgemeine "Höchstparkdauer" für nicht reglementierte Parkplätze sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor. Dessen ungeachtet schlägt der Magistrat einen Ortstermin mit einem Vertreter des zuständigen Fachamtes vor, um die Situation vor Ort zu betrachten und Lösungen zu erörtern.

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