Verkehrssicherheit der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
911
Betreff: Verkehrssicherheit
der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße
Die Straße "Alt-Preungesheim" ist
zwischen der Kreuzstraße und der Homburger Landstraße als verkehrsberuhigter
Bereich (Verkehrszeichen (VZ) 325/326 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
ausgewiesen und niveaugleich ausgebaut. In Höhe Hausnummer 3 werden
Fahrzeugführende durch eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung "Achtung! Kinder"
(VZ 136 StVO) gewarnt. Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist nur
in gekennzeichneten Abschnitten erlaubt. Parkwinkel in Höhe der
Hausnummern 6 bis 6a sowie 10 bis 16 weisen auf Parkmöglichkeiten hin.
Außerhalb dieser Bereiche ist das Parken verboten. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den
Stadtteil Preungesheim mehrmals wöchentlich. Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass die Überwachungsdichte in der Straße "Alt-Preungesheim"
vorübergehend erhöht wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.03.2017, OM 1291
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3269