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Verkehrssicherheit der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 911 Betreff: Verkehrssicherheit der Straße Alt-Preungesheim an der Einmündung in die Homburger Landstraße Die Straße "Alt-Preungesheim" ist zwischen der Kreuzstraße und der Homburger Landstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen (VZ) 325/326 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgewiesen und niveaugleich ausgebaut. In Höhe Hausnummer 3 werden Fahrzeugführende durch eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung "Achtung! Kinder" (VZ 136 StVO) gewarnt. Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist nur in gekennzeichneten Abschnitten erlaubt. Parkwinkel in Höhe der Hausnummern 6 bis 6a sowie 10 bis 16 weisen auf Parkmöglichkeiten hin. Außerhalb dieser Bereiche ist das Parken verboten. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den Stadtteil Preungesheim mehrmals wöchentlich. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Überwachungsdichte in der Straße "Alt-Preungesheim" vorübergehend erhöht wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1291 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3269