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Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße Im Antrag 227/10 vom 29.01.2017-OM 1291 vom 7.3.2017 wurde auf die nicht vorhandene Verkehrssicherheit, besonders von Radfahrern und Fußgängern hingewiesen. In der ST911 vom 12.05.2017 wurde festgestellt, es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Es gibt Fahrbahnmarkierungen: "Achtung Kinder" und "Parken ist nur in gekennzeichneten Abschnitten erlaubt". Es wird nur nicht beachtet. Dies voraus schickend. Möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter/Stellen anzuweisen, das Parken an der Einmündung in die Homburger Landstraße unmöglich zu machen durch Hindernisse wie z.B. Umlaufgitter, Poller oder ähnliches. Begründung: Die Einmündung ist so eng, dass Radfahrer, Fußgänger und PKWs ohne Berührung und Gefährdung kaum aneinander vorbei kommen können

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 544/10 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße Im Antrag 227/10 vom 29.01.2017-OM 1291 vom 7.3.2017 wurde auf die nicht vorhandene Verkehrssicherheit, besonders von Radfahrern und Fußgängern hingewiesen. In der ST911 vom 12.05.2017 wurde festgestellt, es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Es gibt Fahrbahnmarkierungen: "Achtung Kinder" und "Parken ist nur in gekennzeichneten Abschnitten erlaubt". Es wird nur nicht beachtet. Dies voraus schickend. Möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter/Stellen anzuweisen, das Parken an der Einmündung in die Homburger Landstraße unmöglich zu machen durch Hindernisse wie z.B. Umlaufgitter, Poller oder ähnliches. Begründung: Die Einmündung ist so eng, dass Radfahrer, Fußgänger und PKWs ohne Berührung und Gefährdung kaum aneinander vorbei kommen können Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3269 2018 Die Vorlage OF 544/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme