Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST
910
Betreff: Aufhebung der
Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main
im Bereich Teufelsbruch Vorgang: OM 4562/15 OBR 11 Dem KGV Enkheimer Wald musste auf
Grund der Baumaßnahme Riederwaldtunnel zum 30. November 2010 eine Teilfläche
des Pachtgrundstücks Gemarkung Fechenheim, Flur 5, Flurstück 32/301 gekündigt
werden. Durch die
Kündigung der Teilfläche sind 25 Kleingärten, sowie Gemeinschaftsfläche mit
einem Vereinsgebäude weggefallen. Durch den Wegfall des westlichen Teils der
Anlage erfolgt derzeit die Zufahrt zur bestehenden Anlage überwiegend von der
Borsigalle aus entlang dem Feldcheswald. Die Zufahrt von der Wächtersbacher
Str. aus hat durch den Teufelsbruch, aufgrund der Verkleinerung der Anlage, an
Bedeutung verloren. Für die
Durchfahrt durch den Teufelsbruch werden im Jahr 2016 und in der Zukunft keine
Genehmigungen vom Grünflächenamt erteilt. Um unzulässiges Befahren auszuschließen, werden die
Zufahrten zum Teufelsbruch mit Pollern und Schranken gesichert. Die Zufahrt zur Anlage des KGV
Enkheimer Wald im Teufelsbruch erfolgt zukünftig ausschließlich über den
Waldweg, der von der Borsigallee abzweigt. Durchfahrtsgenehmigungen werden vom Amt für
Straßenbau und Erschließung (Amt 66) auf Antrag erteilt. Damit wird den Ansprüchen der
Rentner und Anlieger Rechnung getragen und der Magistrat geht davon aus, für
alle Beteiligte eine praktikable Lösung gefunden zu haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562