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Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Vorgang: OM 4562/15 OBR 11 Dem KGV Enkheimer Wald musste auf Grund der Baumaßnahme Riederwaldtunnel zum 30. November 2010 eine Teilfläche des Pachtgrundstücks Gemarkung Fechenheim, Flur 5, Flurstück 32/301 gekündigt werden. Durch die Kündigung der Teilfläche sind 25 Kleingärten, sowie Gemeinschaftsfläche mit einem Vereinsgebäude weggefallen. Durch den Wegfall des westlichen Teils der Anlage erfolgt derzeit die Zufahrt zur bestehenden Anlage überwiegend von der Borsigalle aus entlang dem Feldcheswald. Die Zufahrt von der Wächtersbacher Str. aus hat durch den Teufelsbruch, aufgrund der Verkleinerung der Anlage, an Bedeutung verloren. Für die Durchfahrt durch den Teufelsbruch werden im Jahr 2016 und in der Zukunft keine Genehmigungen vom Grünflächenamt erteilt. Um unzulässiges Befahren auszuschließen, werden die Zufahrten zum Teufelsbruch mit Pollern und Schranken gesichert. Die Zufahrt zur Anlage des KGV Enkheimer Wald im Teufelsbruch erfolgt zukünftig ausschließlich über den Waldweg, der von der Borsigallee abzweigt. Durchfahrtsgenehmigungen werden vom Amt für Straßenbau und Erschließung (Amt 66) auf Antrag erteilt. Damit wird den Ansprüchen der Rentner und Anlieger Rechnung getragen und der Magistrat geht davon aus, für alle Beteiligte eine praktikable Lösung gefunden zu haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562