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Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 90 Betreff: Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße Vorläufige Stellungnahme: Zu 1. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen gestattet. Diese haben in der Ludwig-Reinheimer-Straße eine andere Musterung als die umliegenden Pflasterbereiche. Um die Abgrenzung zu den restlichen Bereichen nochmals zu verdeutlichen, werden die dortigen drei Parkplätze zusätzlich mit Parkwinkeln versehen. Zu 2. Der Anregung wird entsprochen. Zu 3. Zu diesem Punkt kann erst nach Abschluss der noch andauernden Überprüfung eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 372

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