Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 90
Betreff: Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße Vorläufige Stellungnahme: Zu
- Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen gestattet. Diese haben in der Ludwig-Reinheimer-Straße eine andere Musterung als die umliegenden Pflasterbereiche. Um die Abgrenzung zu den restlichen Bereichen nochmals zu verdeutlichen, werden die dortigen drei Parkplätze zusätzlich mit Parkwinkeln versehen. Zu
- Der Anregung wird entsprochen. Zu
- Zu diesem Punkt kann erst nach Abschluss der noch andauernden Überprüfung eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden.