Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST
90
Betreff: Parken in der
Ludwig-Reinheimer-Straße Vorläufige Stellungnahme: Zu 1. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken in
verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen gestattet.
Diese haben in der Ludwig-Reinheimer-Straße eine andere Musterung als die
umliegenden Pflasterbereiche. Um die Abgrenzung zu den restlichen Bereichen
nochmals zu verdeutlichen, werden die dortigen drei Parkplätze zusätzlich mit
Parkwinkeln versehen. Zu 2. Der Anregung wird entsprochen. Zu 3. Zu diesem Punkt kann erst nach Abschluss der noch
andauernden Überprüfung eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2011, OM 372