Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 908
Betreff: Beschattung des Spielplatzes im Lotte-Specht-Park Spielplatz auch im Sommer bespielbar machen Vorgang: OM 4461/15 OBR 1, ST 1798/15 Nach Prüfung des Sachverhalts kann festgehalten werden, dass der nachträgliche Einbau einer schattenspendenden Einrichtung, in der vom OBR 1 vorgeschlagenen Art und Weise, auf dem Spielplatz Lotte-Specht-Park nicht möglich ist, da durch den notwendigen Einbau von Halterungen und Befestigungen in die vorgegebenen Sicherheitsabstände der Spielgeräte eingegriffen würde. Ungeachtet dessen weist der Magistrat darauf hin, dass sich unweit des neuen Spielplatzes Lotte-Specht-Park der Spielplatz an der Frankenallee (Quäkerwiese) mit schattenspendendem Baumbestand befindet.