Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen
in der Gelastraße und der Flinschstraße Dem Magistrat
liegen die Ergebnisse der Verkehrszählung vor. Die Auswertung der
Verkehrszahlen hat zu folgenden Ergebnissen geführt: In der Flinschstraße liegen die Zahlen für zu Fuß
Gehende bei durchschnittlich unter 50 Personen pro Stunde. Die Fahrzeugzahlen
liegen bei über 450 Fahrzeugen pro Stunde. Damit kommt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges
nicht in Betracht. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) könnte hier jedoch eine Querungshilfe errichtet
werden, falls eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 Meter vorhanden ist. Dies
ist in der Flinschstraße allerdings nicht der Fall, vor allem nicht an der
gewünschten Stelle. Damit kommt hier weder ein Fußgängerüberweg noch eine
Querungshilfe in Betracht. Die gleiche Relation der Verkehrszahlen gilt auch für
die Gelastraße. Dort ist jedoch die Fahrbahn noch schmaler und die maximal
zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges oder einer
Querungshilfe kommt somit auch in der Gelastraße nicht in Betracht. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219
Antrag vom
25.07.2023, OF
490/11
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346