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Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße Dem Magistrat liegen die Ergebnisse der Verkehrszählung vor. Die Auswertung der Verkehrszahlen hat zu folgenden Ergebnissen geführt: In der Flinschstraße liegen die Zahlen für zu Fuß Gehende bei durchschnittlich unter 50 Personen pro Stunde. Die Fahrzeugzahlen liegen bei über 450 Fahrzeugen pro Stunde. Damit kommt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht in Betracht. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) könnte hier jedoch eine Querungshilfe errichtet werden, falls eine Fahrbahnbreite von mindestens 8,50 Meter vorhanden ist. Dies ist in der Flinschstraße allerdings nicht der Fall, vor allem nicht an der gewünschten Stelle. Damit kommt hier weder ein Fußgängerüberweg noch eine Querungshilfe in Betracht. Die gleiche Relation der Verkehrszahlen gilt auch für die Gelastraße. Dort ist jedoch die Fahrbahn noch schmaler und die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Querungshilfe kommt somit auch in der Gelastraße nicht in Betracht. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346