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Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219

Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in der Gelastraße und der Flinschstraße Vorläufige Stellungnahme: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges wird gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ2001) geregelt. Dazu werden aktuelle Verkehrszahlen benötigt, die im Moment noch nicht vorliegen. Deshalb wurde durch den Magistrat eine Verkehrszählung beauftragt. Die Zahlen liegen voraussichtlich bis zum Jahresende vor. Im Anschluss kann festgestellt werden, ob der Anregung entsprochen werden kann.