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Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 907 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Gemäß § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern, beispielsweise der Sicherheit und Ordnung, erheblich übersteigt. Um Erkenntnisse über die im genannten Abschnitt der Sindlinger Bahnstraße gefahrenen Geschwindigkeiten zu erlangen, wurde eine Langzeitmessung in Höhe Hausnummer 161 durchgeführt. In Richtung Zeilsheim wurden im Rahmen dieser Messung insgesamt 27.277 Fahrzeuge gemessen und lediglich 1,55 % Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. In Richtung Sindlingen wurden insgesamt 25.055 Fahrzeuge gemessen und 2,74 % Übertretungen ermittelt. Die Werte, die sich im Verwarngeldbereich bewegen, liegen deutlich unter dem Frankfurter Durchschnitt und lassen keine außerordentliche Gefahrenlage erkennen. Darüber hinaus hat die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH mitgeteilt, dass bei einer Geschwindigkeitsreduzierung mit einer Kostenmehrung von ca. 83.000 Euro/Jahr zu rechnen wäre. Bei der Nachtbuslinie n8 müsste außerdem ein Teil des Linienweges entfallen, um die Umsteigemöglichkeit an der Konstablerwache mit den übrigen Nachtbuslinien weiterhin zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 356