Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST
907
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und
Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Gemäß § 45 Absatz 9 der
Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort
anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur
anzuordnen, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von
Rechtsgütern, beispielsweise der Sicherheit und Ordnung, erheblich
übersteigt. Um
Erkenntnisse über die im genannten Abschnitt der Sindlinger Bahnstraße
gefahrenen Geschwindigkeiten zu erlangen, wurde eine Langzeitmessung in Höhe
Hausnummer 161 durchgeführt. In Richtung Zeilsheim wurden im Rahmen dieser
Messung insgesamt 27.277 Fahrzeuge gemessen und lediglich 1,55 %
Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. In Richtung Sindlingen wurden
insgesamt 25.055 Fahrzeuge gemessen und 2,74 % Übertretungen ermittelt. Die
Werte, die sich im Verwarngeldbereich bewegen, liegen deutlich unter dem
Frankfurter Durchschnitt und lassen keine außerordentliche Gefahrenlage
erkennen. Darüber hinaus
hat die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
mitgeteilt, dass bei einer Geschwindigkeitsreduzierung mit einer Kostenmehrung
von ca. 83.000 Euro/Jahr zu rechnen wäre. Bei der Nachtbuslinie n8 müsste
außerdem ein Teil des Linienweges entfallen, um die Umsteigemöglichkeit an der
Konstablerwache mit den übrigen Nachtbuslinien weiterhin zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund sieht der
Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2011, OM 356