Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße
Begründung
gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Sindlinger Bahnstraße vom S-Bahnhof Zeilsheim bis zur Einmündung in die Farbenstraß e am Sindlinger Dalles eine Tempobeschränkung auf 30 km/h einzurichten. Begründung: Die Sindlinger Bahnstraße verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h sollte zu einer Reduzierung der real gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen, damit dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer dienen und gleichzeitig einen Beitrag zum Lärmschutz leisten.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2011, OF 117/6
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Sindlinger Bahnstraße vom S-Bahnhof Zeilsheim bis zur Einmündung in die Farbenstraß e am Sindlinger Dalles eine Tempobeschränkung auf 30 km/h einzurichten. Begründung: Die Sindlinger Bahnstraße verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h sollte zu einer Reduzierung der real gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen, damit dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer dienen und gleichzeitig einen Beitrag zum Lärmschutz leisten.Beratung im Ortsbeirat: 6