Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde wird inzwischen von Beleuchtungsanlagen an Wegen im städtebaulichen Außenbereich abgesehen. So soll insbesondere die Tierwelt vor negativen Auswirkungen geschützt werden. Das Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 bis zum Ortseingang Nieder-Erlenbach bleibt aus diesem Grund unbeleuchtet.