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Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 905 Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Auf der Hügelstraße zwischen Theodor-Storm-Straße und der Kurhessenstraße (südwestliche Fahrtrichtung) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Ab Höhe der Kurhessenstraße gilt die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Gegenrichtung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der Haus-Nummer 251 30 km/h und ab der Ricarda-Huch-Straße 50 km/h. Die Beschilderung in der Hügelstraße wurde zwischenzeitlich neu geordnet, beziehungsweise ergänzt, so dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich eindeutig zu erkennen ist. In der Kurhessenstraße wird nach der Einmündung der Hügelstraße das vorhandene Verkehrszeichen (VZ) 274.1-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beginn der Tempo-30 Zone) durch ein VZ 274.1-40 StVO (Beginn und Ende der Tempo-30 Zone, beidseitig bedruckt) ersetzt und zur besseren Sichtbarkeit beidseitig aufgestellt. In der Ginnheimer Hohl ist diese Beschilderung bereits so vorhanden. Die Tempo-30-Zone wird dort vor der Einmündung Hügelstraße wieder aufgehoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1153

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