Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 905 Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der
Hügelstraße Auf der Hügelstraße zwischen
Theodor-Storm-Straße und der Kurhessenstraße (südwestliche Fahrtrichtung)
beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Ab Höhe der
Kurhessenstraße gilt die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. In der Gegenrichtung beträgt die
zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der Haus-Nummer 251 30 km/h und ab der
Ricarda-Huch-Straße 50 km/h. Die Beschilderung in der Hügelstraße wurde
zwischenzeitlich neu geordnet, beziehungsweise ergänzt, so dass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich eindeutig zu erkennen ist. In der Kurhessenstraße wird nach der Einmündung der
Hügelstraße das vorhandene Verkehrszeichen (VZ) 274.1-50
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beginn der Tempo-30 Zone) durch ein VZ 274.1-40
StVO (Beginn und Ende der Tempo-30 Zone, beidseitig bedruckt) ersetzt und zur
besseren Sichtbarkeit beidseitig aufgestellt. In der Ginnheimer Hohl ist diese Beschilderung
bereits so vorhanden. Die Tempo-30-Zone wird dort vor der Einmündung
Hügelstraße wieder aufgehoben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2019, V
1153