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Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen. Die Stichstraßen beziehungsweise Zwischenstraßen befinden sich auf Privatflächen. Es obliegt der Hauseigentümergesellschaft, die Orientierung auf ihrem Grundstück zu gewährleisten. Zu
  2. Da es sich also im skizzierten Bereich zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg nicht um öffentliche Flächen handelt, werden diese auch nicht vom Magistrat beleuchtet.

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