Fehlende Straßenschilder und mangelnde Straßenbeleuchtung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprechen. Die Stichstraßen beziehungsweise Zwischenstraßen befinden sich auf Privatflächen. Es obliegt der Hauseigentümergesellschaft, die Orientierung auf ihrem Grundstück zu gewährleisten. Zu
- Da es sich also im skizzierten Bereich zwischen den Straßen Eckstraße, Im Kalk und Urnbergweg nicht um öffentliche Flächen handelt, werden diese auch nicht vom Magistrat beleuchtet.