Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
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Betreff: Aktuelle
Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Magistrat teilt mit, dass für
den 4-gleisigen Ausbau der S 6 die Deutsche Bahn AG Vorhabenträger ist. Die DB
AG ist auch im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main verfahrensführend. Auf
der Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses werden die
zukünftigen Baustellenandienungsstrecken, in Absprache mit der Stadt Frankfurt
am Main, durchgeführt. Zu den gestellten Fragen hat sich die DB AG wie
folgt geäußert:
Der Beginn des Streckenausbaus
ist für Ende 2017 geplant und wird voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen
sein. Die Baudurchführung und -logistik orientiert sich unmittelbar
entlang der bestehenden heutigen Bahnstrecke. Die Zufahrten zu den einzelnen Baufeldern
erfolgen gemäß Planfeststellungsbeschluss über das bestehende Straßennetz und
wurden im Baustellenmanagementsystem der Straßenverkehrsbehörde der Stadt
Frankfurt am Main hinterlegt. Dabei ist vorgesehen, überwiegend übergeordnete
Straßen zu nutzen und Massentransporte so weit wie möglich außerhalb enger
bewohnter Bereiche abzuwickeln. Hierzu wurde das ursprüngliche Logistikkonzept
verfeinert und mit den zuständigen Genehmigungsbehörden abgestimmt bzw.
befindet sich aktuell noch im Zustimmungsprozess. So ist zum Beispiel eine bauzeitige Zufahrt zum
Baufeld von der B3 auf Bad Vilbeler Gemarkung in Planung, um so die Ortslagen
Bad Vilbel, Harheim und Berkersheim zu entlasten bzw. zu schonen. Die Homburger Landstraße ist aufgrund der Nähe zur A
661 bzw. im Netzzusammenhang von erschließenden Hauptverkehrsstraßen und der
einzigen Querungsmöglichkeit im Bereich des Frankfurter Berg weiterhin
zentraler Bestandteil der Baustellenlogistik. Gleiches trifft hier auch für den Berkersheimer Weg
zu. Die Projektbeteiligten versuchen die
Beeinträchtigungen durch diese Großbaumaßnahme, im Stadtgebiet Frankfurt am
Main, so gering wie möglich zu gestalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 155
Antrag vom
21.02.2017, OF
245/10
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1292