Lärmschutz an der Main-Weser-Bahn nach Abholzungsaktionen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST
1166
Betreff: Lärmschutz an der
Main-Weser-Bahn nach Abholzungsaktionen Für den 4-gleisigen Ausbau der
Main-Weser-Bahn ist die Deutsche Bahn AG Vorhabenträger. Zu den durchgeführten
Rodungsarbeiten hat sich die DB AG nachfolgend geäußert. Die "Beseitigung" der Gehölze erfolgte für
artenschutzrechtliche Vorlaufmaßnahmen, die aus naturschutzrechtlicher Sicht
mit einem entsprechenden Vorlauf vor Beginn der Bauausführung durchzuführen
sind. Belange des abschließenden
Lärmschutzes werden nach dem ergangenen Planfeststellungsbeschluss bis
zur Inbetriebnahme der 4-gleisigen Strecke erstellt (d.h. die Fertigstellung
aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen). Der Eindruck des lauter zu hörenden
Eisenbahnverkehrs als Folge der "Beseitigung der Laubgehölze insbesondere
im Einschnitt der Ortslage Berkersheim" kann als subjektives Empfinden
beschrieben werden. Nach gängiger Lehre bringt erst ein mindestens 50 m
tiefer dichter Bewuchs eine spürbare Pegelminderung. Gehölze bewirken unter
dieser Grenze objektiv keinen besonderen Schutz vor Lärm. Ein Effekt kann daher
messtechnisch kaum nachgewiesen werden. Demgegenüber haben Gehölze eine große
Bedeutung bei der subjektiven Bewertung von Lärmquellen. Es ist daher verständlich und auch nachvollziehbar,
dass sich die betroffenen Bürger nach der durchgeführten Rodungsaktion nunmehr
stärker gestört fühlen. Nach Kenntnis des Magistrates sind die
durchgeführten Rodungsarbeiten rechtskonform auf der Grundlage des
Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt worden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 64
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 155