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Lärmschutz an der Main-Weser-Bahn nach Abholzungsaktionen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1166 Betreff: Lärmschutz an der Main-Weser-Bahn nach Abholzungsaktionen Für den 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn ist die Deutsche Bahn AG Vorhabenträger. Zu den durchgeführten Rodungsarbeiten hat sich die DB AG nachfolgend geäußert. Die "Beseitigung" der Gehölze erfolgte für artenschutzrechtliche Vorlaufmaßnahmen, die aus naturschutzrechtlicher Sicht mit einem entsprechenden Vorlauf vor Beginn der Bauausführung durchzuführen sind. Belange des abschließenden Lärmschutzes werden nach dem ergangenen Planfeststellungsbeschluss bis zur Inbetriebnahme der 4-gleisigen Strecke erstellt (d.h. die Fertigstellung aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen). Der Eindruck des lauter zu hörenden Eisenbahnverkehrs als Folge der "Beseitigung der Laubgehölze insbesondere im Einschnitt der Ortslage Berkersheim" kann als subjektives Empfinden beschrieben werden. Nach gängiger Lehre bringt erst ein mindestens 50 m tiefer dichter Bewuchs eine spürbare Pegelminderung. Gehölze bewirken unter dieser Grenze objektiv keinen besonderen Schutz vor Lärm. Ein Effekt kann daher messtechnisch kaum nachgewiesen werden. Demgegenüber haben Gehölze eine große Bedeutung bei der subjektiven Bewertung von Lärmquellen. Es ist daher verständlich und auch nachvollziehbar, dass sich die betroffenen Bürger nach der durchgeführten Rodungsaktion nunmehr stärker gestört fühlen. Nach Kenntnis des Magistrates sind die durchgeführten Rodungsarbeiten rechtskonform auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt worden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 64 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 155