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Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gans-bühel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 89

Betreff: Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gans-bühel Eine Anordnung von Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme bedarf der Genehmigung durch das Land Hessen als oberste Straßenverkehrsbehörde. Derzeit prüft das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung entsprechende Anträge der Stadt Frankfurt am Main. Der Bescheid des Ministeriums wird grundsätzliche Aussagen zum Umgang mit Tempo 30 als Lärmschutzmaßnahme sowie formelle Anforderungen an die Genehmigungsanträge enthalten. Vor diesem Hintergrund sieht es der Magistrat gegenwärtig als nicht erfolgsversprechend an, weitere Anträge zu der Thematik vorzubereiten. Sobald eine Entscheidung der obersten Landesbehörde vorliegt, wird der Magistrat die Anregung wieder aufgreifen.

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