Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 898
Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Magistrat begleitet im Rahmen seiner originären Zuständigkeiten das Bauprojekt und befindet sich im ständigen Austausch mit dem Träger der Maßnahme. Auch wenn dem Magistrat durchaus bewusst ist, dass die Baumaßnahme in deren Umfeld zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Wohnqualität für die Anlieger führt, sind seine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf den Ablauf der planfestgestellten Baumaßnahme des Bundes als gering anzusehen. Gleichwohl wird sich der Magistrat weiterhin im Rahmen seiner originären Möglichkeiten sowohl bei Hessen-Mobil als auch dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Überwachungsbehörde für einen maximal möglichen Lärmschutz während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels einsetzen.