Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST
898
Betreff: Geeignete
Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Magistrat begleitet im Rahmen
seiner originären Zuständigkeiten das Bauprojekt und befindet sich im ständigen
Austausch mit dem Träger der Maßnahme. Auch wenn dem Magistrat durchaus bewusst
ist, dass die Baumaßnahme in deren Umfeld zu erheblichen Beeinträchtigungen in
der Wohnqualität für die Anlieger führt, sind seine unmittelbaren
Einflussmöglichkeiten auf den Ablauf der planfestgestellten Baumaßnahme des
Bundes als gering anzusehen. Gleichwohl wird sich der Magistrat weiterhin im
Rahmen seiner originären Möglichkeiten sowohl bei Hessen-Mobil als auch dem
Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Überwachungsbehörde für einen
maximal möglichen Lärmschutz während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels
einsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.10.2013, OM 2579