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Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Generelle Hinweise zu den Punkten 1 und 2: Die in Rede stehende Liegenschaft an der Hungener Straße steht in privatem Eigentum der BG Bau. Der Eigentümer/die Eigentümerin hat das Recht, über private Mietverhältnisse und mittel-/langfristige Nutzungskonzepte selbst zu entscheiden, solange das bestehende Baurecht eingehalten wird. Die Stadt hat hier keine Möglichkeit, in privates Eigentum einzugreifen. Der geltende Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest, sodass Wohnnutzungen an dieser Stelle heute grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Stadtverordneten haben am 23.02.2017 den Beschluss § 1053 gefasst, wonach eine umfassende Quartiersentwicklung in dem gesamten Gebiet zwischen Friedberger Landstraße und Kleingartenweg auf den Weg zu bringen ist. Dies bedeutet, dass Wohnnutzungen in dem Bereich Hungener Straße mittel- bis langfristig zugelassen werden sollen, auch auf dieser Liegenschaft. Zu Punkt 2: Inwiefern eine Nutzung für Studierende der University of Applied Sciences (AUS) nach Vorliegen des neuen Planungsrechtes eine Option sein könnte, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären. Wie bereits oben ausgeführt, ist die Entscheidung über die zukünftige Nutzung dem Eigentümer vorbehalten. Zu Punkt 3: Inwiefern der Erhalt und Umbau des Hochhauses mit den zukünftigen Planungen kompatibel sein wird, kann heute noch nicht verlässlich beurteilt werden. Wie bereits beschrieben, besteht für die heute aufstehende Bebauung grundsätzlich Bestandsschutz. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird eine neue Festlegung zu Art und Maß der Nutzung im Plangebiet getroffen werden. Diese wird allerdings erst dann zum Tragen kommen, wenn der Eigentümer Änderungsabsichten bezüglich der Nutzung seiner Liegenschaft verfolgt. Der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht beabsichtigt. Der Magistrat steht mit dem Eigentümer in kontinuierlichem Austausch und wird bereits jetzt auf eine, der angestrebten Planung für das Gebiet "Günthersburghöfe", adäquate Nutzung hinwirken. Zukünftig ist dort eine Wohnbebauung und gegebenenfalls eine Schule vorgesehen.

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