Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird die Ausführungsplanung und Ausführung des Radweges übernehmen. Die Mindestwegbreite soll 3,00 Meter betragen. Geplant ist der Einsatz von hellem Asphalt. Eine Entwässerung ist nicht vorgesehen, stattdessen eine Querneigung in Richtung der Grünfläche. Voraussetzung für die Maßnahme ist die noch ausstehende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Der Magistrat wird die Beantragung der landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung bei der UNB vornehmen.