Höchst: Verkehrsführung in der Konrad-Glatt-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 890 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der
Konrad-Glatt-Straße Die Verkehrsführung der
Konrad-Glatt-Straße wurde aufgrund eines Ortstermins, der auf Bitte des
Ortsbeirates in 2017 stattfand, geändert. Vereinbart war, dass die Hochbaumaßnahme in der
Palleskestraße durch den erhöhten Baustellenverkehr als Verkehrsversuch für
diese Verkehrsführung dienen solle. Zu 1. und 2.: Anlässlich dieses Termins wurde beschlossen, für die
Bauzeit der Baumaßnahme in der Palleskestraße probeweise den Straßenabschnitt
zwischen der Billtalstraße und der Zuckschwerdtstraße zur Einbahnstraße in
Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße zu beschildern. Im gleichen Zeitfenster soll die Palleskestraße
Einbahnstraße werden. Hierdurch entsteht ein Ringverkehr von der
Zuckschwerdtstraße über die Palleskestraße in die Konrad-Glatt zurück zur
Zuckschwerdtstraße oder über die Konrad-Glatt in die Königsteiner Straße.
Der Fahrverkehr aus dem
Lindenviertel kann somit über die Zuckschwerdtstraße, Palleskestraße und
Konrad-Glatt zur Königsteiner Straße fahren. Durch die aktuelle Verkehrsführung ist dieser
Durchgangsverkehr aus dem engsten Teil der Konrad-Glatt-Straße, in dem es bei
Begegnungsverkehr immer wieder zu Problemen kam, auf die Palleskestraße
verlegt. In der
Palleskestraße dagegen kommt es durch die aktuelle Einbahnstraßenregelung nicht
mehr zu gefährlichen Situationen durch Schneiden der Kurven und durch
entgegenkommende Radfahrende. Ebenso ist das Queren der Fahrbahn wesentlich
ungefährlicher. Diese beiden Punkte waren insbesondere der Kinderbeauftragten
ein wichtiges Anliegen. Aus den vorgenannten Gründen wird die Umkehrung der
Fahrtrichtungen in den beiden betreffenden Straßen nicht in Erwägung
gezogen. Zu 3. und 4.: Anlässlich der dauerhaften Einrichtung der
Einbahnstraße werden Rad-Piktogramme, die das Radfahren gegen die Einbahnstraße
verdeutlichen, aufgebracht. Ein Radweg oder Ähnliches ist in Tempo 30-Zonen
entbehrlich und daher nicht statthaft. Der Befestigungsstreifen des Bahndammes ist als
offizieller Gehweg zu schmal. Daher kommt die Nutzung durch Radfahrende nicht
in Frage. Zu 5.: Für das Anlegen von Schrägparkplätzen steht die
erforderliche Fahrbahnbreite nicht zur Verfügung. Zu 6.: Die Umkehrung der Fahrtrichtungen wird aus den
bereits aufgeführten Gründen abgelehnt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird
es befürwortet, die aktuelle Verkehrsführung dauerhaft beizubehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4114