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Höchst: Verkehrsführung in der Konrad-Glatt-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 890 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Konrad-Glatt-Straße Die Verkehrsführung der Konrad-Glatt-Straße wurde aufgrund eines Ortstermins, der auf Bitte des Ortsbeirates in 2017 stattfand, geändert. Vereinbart war, dass die Hochbaumaßnahme in der Palleskestraße durch den erhöhten Baustellenverkehr als Verkehrsversuch für diese Verkehrsführung dienen solle. Zu 1. und 2.: Anlässlich dieses Termins wurde beschlossen, für die Bauzeit der Baumaßnahme in der Palleskestraße probeweise den Straßenabschnitt zwischen der Billtalstraße und der Zuckschwerdtstraße zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße zu beschildern. Im gleichen Zeitfenster soll die Palleskestraße Einbahnstraße werden. Hierdurch entsteht ein Ringverkehr von der Zuckschwerdtstraße über die Palleskestraße in die Konrad-Glatt zurück zur Zuckschwerdtstraße oder über die Konrad-Glatt in die Königsteiner Straße. Der Fahrverkehr aus dem Lindenviertel kann somit über die Zuckschwerdtstraße, Palleskestraße und Konrad-Glatt zur Königsteiner Straße fahren. Durch die aktuelle Verkehrsführung ist dieser Durchgangsverkehr aus dem engsten Teil der Konrad-Glatt-Straße, in dem es bei Begegnungsverkehr immer wieder zu Problemen kam, auf die Palleskestraße verlegt. In der Palleskestraße dagegen kommt es durch die aktuelle Einbahnstraßenregelung nicht mehr zu gefährlichen Situationen durch Schneiden der Kurven und durch entgegenkommende Radfahrende. Ebenso ist das Queren der Fahrbahn wesentlich ungefährlicher. Diese beiden Punkte waren insbesondere der Kinderbeauftragten ein wichtiges Anliegen. Aus den vorgenannten Gründen wird die Umkehrung der Fahrtrichtungen in den beiden betreffenden Straßen nicht in Erwägung gezogen. Zu 3. und 4.: Anlässlich der dauerhaften Einrichtung der Einbahnstraße werden Rad-Piktogramme, die das Radfahren gegen die Einbahnstraße verdeutlichen, aufgebracht. Ein Radweg oder Ähnliches ist in Tempo 30-Zonen entbehrlich und daher nicht statthaft. Der Befestigungsstreifen des Bahndammes ist als offizieller Gehweg zu schmal. Daher kommt die Nutzung durch Radfahrende nicht in Frage. Zu 5.: Für das Anlegen von Schrägparkplätzen steht die erforderliche Fahrbahnbreite nicht zur Verfügung. Zu 6.: Die Umkehrung der Fahrtrichtungen wird aus den bereits aufgeführten Gründen abgelehnt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird es befürwortet, die aktuelle Verkehrsführung dauerhaft beizubehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4114

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