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Tempo 30 im Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 888 Betreff: Tempo 30 im Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen, mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen, die wiederum insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eingerichtet werden, müssen den strengen Anforderungen des § 45 Absatz 9 StVO genügen. Zudem muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt oder wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in den genannten Straßen nicht vor. Der Magistrat bittet deshalb um Verständnis, dass er bei den gegebenen normativen Vorgaben der Anregung nicht zu entsprechen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3965