Tempo 30 im Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
888
Betreff: Tempo 30 im
Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg Die innerörtliche
Regelgeschwindigkeit beträgt gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen, mit Ausnahme von
Tempo-30-Zonen, die wiederum insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit
hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf
eingerichtet werden, müssen den strengen Anforderungen des § 45 Absatz 9 StVO
genügen. Zudem muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von
Rechtsgütern erheblich übersteigt. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben
Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf
Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem
vergleichbarer Streckenabschnitte liegt oder wenn der Zugang einer Kita oder
Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden
Straße aus erfolgt. Diese
Voraussetzungen liegen in den genannten Straßen nicht vor. Der Magistrat bittet
deshalb um Verständnis, dass er bei den gegebenen normativen Vorgaben der
Anregung nicht zu entsprechen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2015, OM 3965