Tempo 30 im Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg
Begründung
Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg In der Ortsbeiratssitzung am 22.01.2015 hat der Ortsbeirat 8 mit OM 3886 vom 12.02.2015 den Magistrat beauftragt, entsprechend des Vorschlags der Straßenverkehrsamts die Geschwindigkeit auf der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und der Wendeschleife an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" auf 30 km/h zu begrenzen. Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass auch auf den Nebenstraßen (Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg) zur Heddernheimer Landstraße im oben genannten die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: An den Einmündungen der Straßen Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg in die Heddernheimer Landstraße müssten mit Verkehrschildern die unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dargestellt werden. Auf der "eigentlichen" Hauptstraße (Heddernheimer Landstraße) wäre eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulässig als auf den drei Nebenstraßen. Zumindest im Niederschelder Weg ist wegen der Straßenbreite und dem schmalen Bürgersteig vor den Wohnhäusern aus Verkehrssicherheitsgründen eine verminderte Höchstgeschwindigkeit angezeigt.