Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 884 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang
hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches Zu 1. Die Niederschlagswasser-Entwässerung des südlichen
Teilbereichs des Bebauungsplanes 803 Ä6 erfolgt weiterhin über den
Stauraumkanal in der Max-von-Laue-Straße. Von dort wird der in der Planung
abgestimmte Zufluss zur Hangversickerungs-Mulde an der Bornfloßquelle
gedrosselt abgegeben. Darüber hinausgehende Niederschlagswassermengen werden
über die Regenwasserkanäle in der Altenhöferallee bzw. der Marie-Curie-Straße
in die Nidda ab-geleitet. Aus der Aufstellung des B 803 Ä6 ergibt sich keine
Erhöhung des Drosselabflusses in die Hangversickerungs-Mulde an der
Bornfloßquelle und damit auch nach der Durchsickerung des Hanges keine Erhöhung
des Zuflusses in das Naturschutzgebiet Riedwiese. Zu 2. Wie sich aus der Beantwortung zu Frage 1 ergibt,
wird das Naturschutzgebiet Riedwiese nicht zusätzlich durch Niederschlagswasser
belastet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2015, V
1240