Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 884
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches Zu
- Die Niederschlagswasser-Entwässerung des südlichen Teilbereichs des Bebauungsplanes 803 Ä6 erfolgt weiterhin über den Stauraumkanal in der Max-von-Laue-Straße. Von dort wird der in der Planung abgestimmte Zufluss zur Hangversickerungs-Mulde an der Bornfloßquelle gedrosselt abgegeben. Darüber hinausgehende Niederschlagswassermengen werden über die Regenwasserkanäle in der Altenhöferallee bzw. der Marie-Curie-Straße in die Nidda ab-geleitet. Aus der Aufstellung des B 803 Ä6 ergibt sich keine Erhöhung des Drosselabflusses in die Hangversickerungs-Mulde an der Bornfloßquelle und damit auch nach der Durchsickerung des Hanges keine Erhöhung des Zuflusses in das Naturschutzgebiet Riedwiese. Zu
- Wie sich aus der Beantwortung zu Frage 1 ergibt, wird das Naturschutzgebiet Riedwiese nicht zusätzlich durch Niederschlagswasser belastet.