Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST
884
Betreff: Schulwegsicherung
in der Niedereschbacher Straße Die angesprochene Örtlichkeit befindet
sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in der Querungshilfen nur in Ausnahmefällen
eingerichtet werden. Zurzeit kann der Magistrat keine Notwenigkeit erkennen,
die einen Fußgängerüberweg aus Gründen der Schulwegsicherung dort rechtfertigen
würde, zumal nicht abzusehen ist, ob Eltern und Schule als Verantwortliche den
Schulweg ihrer Kinder über die angesprochene Örtlichkeit festlegen. Der Magistrat wird deshalb vor
Fertigstellung des Baugebiets eine Begehung im Rahmen der Schulwegsicherung
durchführen und hierbei gegebenf alls die vorliegende
Anregung des Ortsbeirats berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2011, OM 22