Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 884
Betreff: Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße Die angesprochene Örtlichkeit befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in der Querungshilfen nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden. Zurzeit kann der Magistrat keine Notwenigkeit erkennen, die einen Fußgängerüberweg aus Gründen der Schulwegsicherung dort rechtfertigen würde, zumal nicht abzusehen ist, ob Eltern und Schule als Verantwortliche den Schulweg ihrer Kinder über die angesprochene Örtlichkeit festlegen. Der Magistrat wird deshalb vor Fertigstellung des Baugebiets eine Begehung im Rahmen der Schulwegsicherung durchführen und hierbei gegebenf alls die vorliegende Anregung des Ortsbeirats berücksichtigen.