Anlegung einer Querungshilfe in der Niedereschbacher Straße
Begründung
Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bitten den Magistrat das Straßenverkehrsamt mit der Anlegung einer Querungshilfe auf der Nieder- Eschbacher Straße in Höhe des Rewe Markts zu beauftragen. Begründung: In Höhe des Rewe- Markts wird auf der Nieder Eschbacher Straße eine Querungshilfe (Zebrastreifen) zu einer Notwendigkeit. Nicht nur die Kunden des anliegenden Rewe- Markts, sondern auch die Anwohner der Kurmarkstraße müssen in vielen Fällen die viel befahrene Nieder Eschbacher Straße ohne Hilfe überqueren. Diese Brisanz wird in Zukunft verschärft, durch das Neubaugebiet "New Erlenbach" und den hier ansässigen jungen Familien mit schulpflichtigen Kindern. Der Weg durch die Kurmarkstraße und über die Nieder Eschbacher Straße wird damit zu einem Schulweg. Des Weiteren würde eine Querungshilfe an dieser Stelle zur Verkehrsberuhigung, insbesondere zur Geschwindigkeitsminderung auf dieser Straße beitragen.