.Macht euren Dreck selbst weg!.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
883
Betreff: "Macht euren
Dreck selbst weg!" Die Problematik ist dem Magistrat
grundsätzlich bekannt. Neben den Leitungsverlegearbeiten am Güterplatz im Zuge
des Stadtbahnbaus konzentrieren sich die Baustellen im Europaviertel im
Wesentlichen auf das Europaviertel West. Dieses wird durch den Eigentümer
"aurelis" im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Frankfurt am
Main auf Grundlage des Bebauungsplans B850 erschlossen. Ein Großteil der
dortigen Hochbauflächen ist bereits an Investoren beziehungsweise Bauträger
verkauft. Dementsprechend sind dort viele aktive Baustellen zu verzeichnen.
Gerade zu Beginn des Jahres gab es
zahlreiche Arbeiten an Baugruben verbunden mit entsprechenden Erdtransporten,
welche oftmals zu intensiven Verschmutzungen der Europaallee, aber auch der
anliegenden Nebenstraßen geführt haben. Die Verschmutzungen waren insbesondere
auch auf die kühle und feuchte Jahreszeit zurückzuführen, die
Schmutzanhaftungen auf den Reifen der eingesetzten Lkw begünstigte. Der Magistrat hat zur Frage der Straßenreinigung
bereits frühzeitig mit dem betreffenden Erschließungsträger "aurelis" und den
einzelnen Bauherren Kontakt aufgenommen und darauf hingewirkt, dass umfängliche
Straßenreinigungsarbeiten mehrmals täglich stattzufinden haben; dies auch im
Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Infolgedessen werden von den einzelnen
Bauherren nach den aktuellen Feststellungen des Magistrats offensichtlich
regelmäßig Kehrmaschinen zur Straßenreinigung eingesetzt. Zudem erfolgt die
routinemäßige Straßenreinigung durch die FES sowie durch zusätzliche lokale
Reinigungsläufe seitens der "aurelis". Dementsprechend sind derzeit keine
größeren Verschmutzungen mehr festzustellen, zumal die Erdaushubarbeiten
bereits weitgehend erfolgt und auch die jahreszeitbedingten
Witterungsverhältnisse im Hinblick auf die Vermeidung von
Straßenverschmutzungen günstiger sind. Der Magistrat wird weiterhin mit dem
Erschließungsträger und den Bauherren im Gespräch bleiben und hierbei intensiv
auf die Erfüllung der Straßenreinigungspflichten hinwirken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.03.2015, OM 3998