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.Macht euren Dreck selbst weg!.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 883 Betreff: "Macht euren Dreck selbst weg!" Die Problematik ist dem Magistrat grundsätzlich bekannt. Neben den Leitungsverlegearbeiten am Güterplatz im Zuge des Stadtbahnbaus konzentrieren sich die Baustellen im Europaviertel im Wesentlichen auf das Europaviertel West. Dieses wird durch den Eigentümer "aurelis" im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage des Bebauungsplans B850 erschlossen. Ein Großteil der dortigen Hochbauflächen ist bereits an Investoren beziehungsweise Bauträger verkauft. Dementsprechend sind dort viele aktive Baustellen zu verzeichnen. Gerade zu Beginn des Jahres gab es zahlreiche Arbeiten an Baugruben verbunden mit entsprechenden Erdtransporten, welche oftmals zu intensiven Verschmutzungen der Europaallee, aber auch der anliegenden Nebenstraßen geführt haben. Die Verschmutzungen waren insbesondere auch auf die kühle und feuchte Jahreszeit zurückzuführen, die Schmutzanhaftungen auf den Reifen der eingesetzten Lkw begünstigte. Der Magistrat hat zur Frage der Straßenreinigung bereits frühzeitig mit dem betreffenden Erschließungsträger "aurelis" und den einzelnen Bauherren Kontakt aufgenommen und darauf hingewirkt, dass umfängliche Straßenreinigungsarbeiten mehrmals täglich stattzufinden haben; dies auch im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Infolgedessen werden von den einzelnen Bauherren nach den aktuellen Feststellungen des Magistrats offensichtlich regelmäßig Kehrmaschinen zur Straßenreinigung eingesetzt. Zudem erfolgt die routinemäßige Straßenreinigung durch die FES sowie durch zusätzliche lokale Reinigungsläufe seitens der "aurelis". Dementsprechend sind derzeit keine größeren Verschmutzungen mehr festzustellen, zumal die Erdaushubarbeiten bereits weitgehend erfolgt und auch die jahreszeitbedingten Witterungsverhältnisse im Hinblick auf die Vermeidung von Straßenverschmutzungen günstiger sind. Der Magistrat wird weiterhin mit dem Erschließungsträger und den Bauherren im Gespräch bleiben und hierbei intensiv auf die Erfüllung der Straßenreinigungspflichten hinwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.03.2015, OM 3998

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