Baumpflege der Streuobstwiesen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Siedlung"
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, keine Aussage zum Zeitpunkt des fälligen Schnitts der Obstbäume machen zu können. Die Streuobstwiesenbäume sind im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für durch Baumaßnahmen entstandene Eingriffe in Natur und Landschaft gepflanzt worden. Diese Eingriffe sind gemäß § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu kompensieren. Ist dies vor Ort nicht möglich, kann auch an anderer Stelle ausgeglichen werden. In Rahmen solcher Ausgleichsmaßnahmen sind alleine in den letzten Jahren im Ortsbezirk 10 weit über 1.000 Obstbäume gepflanzt worden. Weitere sind in Planung. Das Anlegen der Ausgleichsflächen (z. B. Einsaat von Wiesenflächen, Pflanzen von Streuobstbäumen usw.) wird durch den Verursacher des Eingriffes finanziert. Leider ist die weitere Unterhaltung solcher ökologisch hochwertigen Flächen (Wiesenmahd, Baumschnitt usw.) nicht mehr finanzieller Bestandteil der Kompensation und muss vom zuständigen Flächeneigentümer, hier dem Grünflächenamt, geleistet werden. Weder finanziell noch personell finden diese Projekte in der Haushaltsanmeldung Beachtung, das heißt, die Pflege muss aus dem laufenden Budget geleistet werden. Aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen im Grünflächenamt muss der Obstbaumschnitt noch warten.