Sicherheitssituation an der stark genutzten U-Bahn-Linie überprüfen
Stellungnahme des Magistrats
Planungen von Lichtsignalanlagen, auch im Bereich von Gleisanlagen des ÖPNV, werden nach wie vor nach den bundesweit gültigen Richtlinien von Lichtsignalanlagen (RiLSA) durchgeführt. Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministerium für Wirtschaft. Energie, Verkehr und Landesentwicklung sind die RiLSA für die Einrichtung und den Betrieb von Lichtsignalanlagen verbindlich. Zudem liegen Erfahrungen und Begleituntersuchungen aus Frankfurt vor, die regelmäßig zur Anwendung kommen. Hierzu gehört die Signalisierung "Doppel-Rot"; der gelbe Bahnübergang mit dem Verkehrszeichen (VZ) 151 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Bahnübergang); die Beschilderung "Vorsicht Bahn" und der stilisierte Z-Überweg mit Führung der zu Fuß Gehenden entgegen der Fahrtrichtung der Stadtbahn. Neben dem angeführten Verkehrsunfall vom 30.07.2023 gab es Ende 2023 drei weitere und Anfang 2024 einen weiteren Verkehrsunfall, zwischen zu Fuß Gehenden beziehungsweise per Rad Fahrenden und Schienenverkehr an einer Haltestelle oder einem Überweg. Die Hauptursachen bei Verkehrsunfällen dieser Art sind "Nichtbeachtung des Fahrzeugverkehrs" und "Rotlicht-Verstoß", was die Verhinderung solcher Verkehrsunfälle sehr schwierig macht. Es wurde eine Aktion der Landespolizei vor Ort durchgeführt, bei der Rotlichtverstöße von zu Fuß Gehenden über die Gefahren in Kenntnis gesetzt beziehungsweise verwarnt wurden. Ergebnisse hierzu werden in Kürze erwartet. Die Unfallkommission wird sich zudem in der nächsten Sitzung mit der Thematik befassen. Die VGF ist hierzu mit eingebunden. Mit der VGF wurde auch eine neue Aufmerksamkeits-Kampagne besprochen, die demnächst umgesetzt werden soll.