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Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 879

Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der angesprochene Bereich als verkehrsberuhigt gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesen wird und somit das Parken unzulässig ist. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kurzfristig im Rahmen laufender Unterhaltungsarbeiten.

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