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Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 879 Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der angesprochene Bereich als verkehrsberuhigt gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesen wird und somit das Parken unzulässig ist. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kurzfristig im Rahmen laufender Unterhaltungsarbeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1940

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