Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 879
Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der angesprochene Bereich als verkehrsberuhigt gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesen wird und somit das Parken unzulässig ist. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kurzfristig im Rahmen laufender Unterhaltungsarbeiten.