Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof
Begründung
Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Wendehammer in der Straße "Am Nonnenhof" auf Seiten des Spielplatzes "Mulan" nicht geparkt wird. Begründung: Von den Baumstämmen als Begrenzung des Spielplatzes lassen sich Parkplatzsuchende nicht abschrecken und die Fahrzeuge werden im Fahrbahnbereich abgestellt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Müllfahrzeuge nicht in die Straße "Am Lausberg" einfahren und die Tonnen der Anwohner nicht regulär geleert werden konnten. Die FES musste ein zweites Mal anrücken.
Inhalt
Antrag vom 29.01.2013, OF 401/10
Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Wendehammer in der Straße "Am Nonnenhof" auf Seiten des Spielplatzes "Mulan" nicht geparkt wird. Begründung: Von den Baumstämmen als Begrenzung des Spielplatzes lassen sich Parkplatzsuchende nicht abschrecken und die Fahrzeuge werden im Fahrbahnbereich abgestellt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Müllfahrzeuge nicht in die Straße "Am Lausberg" einfahren und die Tonnen der Anwohner nicht regulär geleert werden konnten. Die FES musste ein zweites Mal anrücken.Beratung im Ortsbeirat: 10