Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Wendehammer in der Straße "Am Nonnenhof" auf Seiten des Spielplatzes "Mulan" nicht geparkt wird. Begründung: Von den Baumstämmen als Begrenzung des Spielplatzes lassen sich Parkplatzsuchende nicht abschrecken und die Fahrzeuge werden im Fahrbahnbereich abgestellt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Müllfahrzeuge nicht in die Straße "Am Lausberg" einfahren und die Tonnen der Anwohner nicht regulär geleert werden konnten. Die FES musste ein zweites Mal anrücken.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2013, OF 401/10
Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im
Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der
Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch
geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Wendehammer in der Straße
"Am Nonnenhof" auf Seiten des Spielplatzes "Mulan" nicht geparkt wird.
Begründung: Von den Baumstämmen als Begrenzung des Spielplatzes
lassen sich Parkplatzsuchende nicht abschrecken und die Fahrzeuge werden im
Fahrbahnbereich abgestellt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass
Müllfahrzeuge nicht in die Straße "Am Lausberg" einfahren und die Tonnen der
Anwohner nicht regulär geleert werden konnten. Die FES musste ein zweites Mal
anrücken. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR
10 am 19.02.2013, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1940 2013
Die
Vorlage OF 401/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme