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Umrüstung von Signalgebern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 873 Betreff: Umrüstung von Signalgebern Der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen hält eine Ausstattung der angesprochenen Lichtsignalanlagen ebenfalls für sinnvoll. Daher werden die Lichtsignalanlagen für die Ausrüstung mit akustischen Signalgebern zur bestehenden Prioritätenliste hinzugefügt. Die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen Sindlinger Bahnstraße / Edenkobener Straße, Straße zur Internationalen Schule / Hoechster-Farben-Straße und Sindlinger Bahnstraße / Höhe Volksbank sind mit akustischen Signalgebern technisch nachrüstbar. Bei den Lichtsignalanlagen Sindlinger Bahnstraße / Edenkobener Straße und Straße zur Internationalen Schule / Hoechster-Farben-Straße ist die technische Umrüstung mit akustischen Signalgebern ohne bauliche Veränderungen der Maststandorte möglich. Diese Umrüstung soll im 3. Quartal 2015 erfolgen. Bei der Lichtsignalanlage Sindlinger Bahnstraße / Höhe Volksbank sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Daher wird diese Lichtsignalanlage in die bestehende Prioritätenliste Lichtsignalanlagen aufgenommen. Die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen Farbenstraße / Okrifteler Straße und Sindlinger Kreisel sind technisch nicht nachrüstbar. Hier müssen die kompletten Steuergeräte erneuert werden. Die beiden Lichtsignalanlagen werden ebenfalls in die bestehende Prioritätenliste Lichtsignalanlagen aufgenommen. Da die Realisierung der Maßnahmen aus der Prioritätenliste von den zur Verfügung stehenden Mitteln und der jeweiligen Priorisierung abhängig ist, bittet der Magistrat um Verständnis, dass eine verbindliche Aussage hinsichtlich eines Realisierungszeitraums gegenwärtig noch nicht möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3517