Umrüstung von Signalgebern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
873
Betreff: Umrüstung von
Signalgebern Der Blinden- und
Sehbehindertenbund Hessen hält eine Ausstattung der angesprochenen
Lichtsignalanlagen ebenfalls für sinnvoll. Daher werden die Lichtsignalanlagen
für die Ausrüstung mit akustischen Signalgebern zur bestehenden
Prioritätenliste hinzugefügt. Die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen Sindlinger
Bahnstraße / Edenkobener Straße, Straße zur Internationalen Schule /
Hoechster-Farben-Straße und Sindlinger Bahnstraße / Höhe Volksbank sind mit
akustischen Signalgebern technisch nachrüstbar. Bei den Lichtsignalanlagen Sindlinger Bahnstraße /
Edenkobener Straße und Straße zur Internationalen Schule /
Hoechster-Farben-Straße ist die technische Umrüstung mit akustischen
Signalgebern ohne bauliche Veränderungen der Maststandorte möglich. Diese
Umrüstung soll im 3. Quartal 2015 erfolgen. Bei der Lichtsignalanlage Sindlinger Bahnstraße /
Höhe Volksbank sind bauliche Maßnahmen erforderlich. Daher wird diese
Lichtsignalanlage in die bestehende Prioritätenliste Lichtsignalanlagen
aufgenommen. Die Steuergeräte der
Lichtsignalanlagen Farbenstraße / Okrifteler Straße und Sindlinger Kreisel sind
technisch nicht nachrüstbar. Hier müssen die kompletten Steuergeräte erneuert
werden. Die beiden Lichtsignalanlagen werden ebenfalls in die bestehende
Prioritätenliste Lichtsignalanlagen aufgenommen. Da die Realisierung der Maßnahmen aus der
Prioritätenliste von den zur Verfügung stehenden Mitteln und der jeweiligen
Priorisierung abhängig ist, bittet der Magistrat um Verständnis, dass eine
verbindliche Aussage hinsichtlich eines Realisierungszeitraums gegenwärtig noch
nicht möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2014, OM 3517