Umrüstung von Signalgebern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
31
Betreff: Umrüstung von
Signalgebern Vorläufige Stellungnahme: Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Blindenbund in Hessen e.V. und der Stadt Frankfurt am Main
erfolgt die Installation blindenspezifischer Zusatzeinrichtungen an
Lichtsignalanlagen in Abstimmung mit dem Blindenbund Hessen e.V. Der Magistrat wird daher die Anregung dem
Blindenbund zur Kenntnis geben. Sofern dieser die Installation der akustischen
Signale an den in der Anregung genannten Lichtsignalanlagen befürwortet,
erfolgt die Aufnahme in die Vormerkliste. Die Realisierung der Umrüstung ist
jedoch abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, der
festzulegenden Priorität und dem baulichen Aufwand der Nachrüstung. Für die
Schaffung der Barrierefreiheit ist es erforderlich, dass z. B. die Signalmaste
in einer Flucht stehen, damit die sehbehinderten Menschen die Fahrbahn nicht
diagonal queren müssen. Auch ältere Lichtsignalanlagen können in der Regel nur
durch eine Komplettsanierung mit akustischen Signalen und Anforderungstastern
in der entsprechenden Montagehöhe ausgestattet werden. Die Überprüfung der in der Ortsbeiratsanregung
genannten signalgeregelten Fußgängerüberwege hat aus technischer Sicht zu
folgendem Ergebnis geführt: 1. Die Steuergeräte der
Fußgängerüberwege "Sindlinger Bahnstraße / Edenkobener Straße (SBE), "Straße
zur Internationalen Schule / Höchster-Farben-Straße (HFS) und "Sindlinger
Bahnstraße in Höhe Volksbank" (SBL) sind mit akustischen Signalgebern technisch
nachrüstbar. 2. Die Steuergeräte der Fußgängerüberwege
"Farbenstraße / Okrifteler Straße" (FAR) und "Sindlinger Kreisel" (SID) sind
technisch nicht nachrüstbar. Hier müsste das komplette Steuergerät erneuert
werden. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass für eine
abschließende Stellungnahme zunächst das Votum des Blindenbundes abzuwarten
ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2014, OM 3517