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Begrünungskonzept Leipziger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 873 Betreff: Begrünungskonzept Leipziger Straße Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates, die Leipziger Straße durch ein Begrünungskonzept gestalterisch aufzuwerten. Auf der Leipziger Straße befinden sich derzeit - im Bereich zwischen Leipziger Str. / Adalberstr. und Leipziger Str. / Grempstr. - 50 Straßenbäume (überwiegend Nelken-Kirschen Pflanzjahr 1986 sowie Stadt-Birnen Pflanzjahr 1996 und Kobushi-Magnolien Pflanzjahr 2012). Für Baumpflanzungen bzw. neue Baumstandorte sind Mindestanforderungen einzuhalten (6 m2 offene Baumscheibe oder 2 x 2 m begehbarer Baumrost, 12 m3 FLL-Baumsubstrat). Die Baumstandorte sind in ausreichendem Kronenabstand zu den Gebäudefassaden (mind. 3 m) in Verbindung mit den Gehwegen anzuordnen. Trassenfreiheit im Wurzelraum ist ebenfalls ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl neuer Baumstandorte. Die zwischenzeitlich durchgeführte Prüfung des Gesamttrassenplans für den genannten Bereich hat ergeben, dass kein zusätzlicher Baumstandort im öffentlichen Raum möglich ist. Es besteht daher nur alternativ die Möglichkeit Pflanzkübel aufzustellen. Bei der Auswahl der Standorte für Blumenkübel im öffentlichen Verkehrsraum müssen ebenfalls Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit gewährleistet sein sowie bereits bestehende genehmigte Nutzungen (z. B. Marktbetrieb) berücksichtigt werden. Die Gesamthöhe der Kübel, inklusive Bepflanzung, darf aus Sichtgründen 80 cm nicht überschreiten. An Häuserwänden (vor Geschäften) können Pflanzkübel grundsätzlich nicht genehmigt werden. Im Zusammenhang mit Sommergärten können Blumenkübel aufgelockert und durchlässig aufgestellt werden. Nach Prüfung der Gegebenheiten ist es möglich, drei neue Pflanzkübel im Bereich vor der Litfaßsäule Einmündung Leipziger Str. /Weingartenstr. aufzustellen. Die vorhandenen Kübel können bestehen bleiben sowie erneuert und/oder durch neue Bepflanzungen attraktiviert werden. Für alle neuen Pflanzkübel muss ein Patenschaftsvertrag, der die Unterhaltung, Pflege etc. durch den Gewerbeverein und/oder Ortsbeirat gewährleistet, mit dem Grünflächenamt abgeschlossen werden. Der Magistrat hält es nicht für sinnvoll, einen Brunnen im Fußwegbereich der Leipziger Straße zu etablieren. Neben den hohen Kosten für Aufstellung, Unterhaltung, Reparaturen, Gewährleistung der Wasserhygiene etc. sprechen ebenfalls Platzgründe und Vandalismusgefahr gegen die Neuaufstellung eines Brunnens. Im Bereich der Leipziger Str. 96-108 ist es möglich, die Einkaufsstraße durch drei zusätzliche Sitzgelegenheiten aufzuwerten. Die vorgeschlagene Umsetzung der Glascontainer an den Kreuzungsbereich Rohmerstr. wird als nicht sinnvoll angesehen: Aufgrund der hier angrenzenden Wohnbebauung ist mit Lärmbeschwerden zu rechnen, zudem sind die Container an dem derzeitigen Standort notwendig. Für das Begrünungs- und Möblierungskonzept stehen dem Magistrat keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Finanzierung hierfür - dazu zählen neben den Anschaffungs-, Herstellungs- und Pflanzkosten ebenfalls die Kosten für Reinigung und Pflege der Pflanzkübel einschließlich Bepflanzung - müsste über das Budget des Ortsbeirates und/oder über den Gewerbeverein erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.09.2013, OM 2472 Antrag vom 10.11.2016, OF 161/2 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1001