Begrünungskonzept Leipziger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST
873
Betreff: Begrünungskonzept
Leipziger Straße Grundsätzlich befürwortet der
Magistrat die Anregung des Ortsbeirates, die Leipziger Straße durch ein
Begrünungskonzept gestalterisch aufzuwerten. Auf der Leipziger Straße befinden sich derzeit - im
Bereich zwischen Leipziger Str. / Adalberstr. und Leipziger Str. / Grempstr. -
50 Straßenbäume (überwiegend Nelken-Kirschen Pflanzjahr 1986 sowie Stadt-Birnen
Pflanzjahr 1996 und Kobushi-Magnolien Pflanzjahr 2012). Für Baumpflanzungen bzw. neue Baumstandorte sind
Mindestanforderungen einzuhalten (6 m2 offene Baumscheibe oder 2 x 2 m begehbarer
Baumrost, 12 m3 FLL-Baumsubstrat). Die Baumstandorte sind in ausreichendem
Kronenabstand zu den Gebäudefassaden (mind. 3 m) in Verbindung mit den Gehwegen
anzuordnen. Trassenfreiheit im Wurzelraum ist ebenfalls ein entscheidendes
Kriterium für die Auswahl neuer Baumstandorte. Die zwischenzeitlich durchgeführte Prüfung des
Gesamttrassenplans für den genannten Bereich hat ergeben, dass kein
zusätzlicher Baumstandort im öffentlichen Raum möglich ist. Es besteht daher
nur alternativ die Möglichkeit Pflanzkübel aufzustellen. Bei der Auswahl der Standorte für Blumenkübel im
öffentlichen Verkehrsraum müssen ebenfalls Verkehrssicherheit und
Barrierefreiheit gewährleistet sein sowie bereits bestehende genehmigte
Nutzungen (z. B. Marktbetrieb) berücksichtigt werden. Die Gesamthöhe der Kübel,
inklusive Bepflanzung, darf aus Sichtgründen 80 cm nicht überschreiten. An
Häuserwänden (vor Geschäften) können Pflanzkübel grundsätzlich nicht genehmigt
werden. Im Zusammenhang mit Sommergärten können Blumenkübel aufgelockert und
durchlässig aufgestellt werden. Nach Prüfung der Gegebenheiten ist es möglich,
drei neue Pflanzkübel im Bereich vor der Litfaßsäule Einmündung Leipziger Str.
/Weingartenstr. aufzustellen. Die vorhandenen Kübel können bestehen bleiben
sowie erneuert und/oder durch neue Bepflanzungen attraktiviert werden. Für alle neuen Pflanzkübel muss ein
Patenschaftsvertrag, der die Unterhaltung, Pflege etc. durch den Gewerbeverein
und/oder Ortsbeirat gewährleistet, mit dem Grünflächenamt abgeschlossen werden.
Der Magistrat hält es nicht für
sinnvoll, einen Brunnen im Fußwegbereich der Leipziger Straße zu etablieren.
Neben den hohen Kosten für Aufstellung, Unterhaltung, Reparaturen,
Gewährleistung der Wasserhygiene etc. sprechen ebenfalls Platzgründe und
Vandalismusgefahr gegen die Neuaufstellung eines Brunnens. Im Bereich der Leipziger Str. 96-108 ist es möglich,
die Einkaufsstraße durch drei zusätzliche Sitzgelegenheiten aufzuwerten.
Die vorgeschlagene Umsetzung der
Glascontainer an den Kreuzungsbereich Rohmerstr. wird als nicht sinnvoll
angesehen: Aufgrund der hier angrenzenden Wohnbebauung ist mit Lärmbeschwerden
zu rechnen, zudem sind die Container an dem derzeitigen Standort notwendig.
Für das Begrünungs- und Möblierungskonzept stehen
dem Magistrat keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Finanzierung hierfür - dazu
zählen neben den Anschaffungs-, Herstellungs- und Pflanzkosten ebenfalls die
Kosten für Reinigung und Pflege der Pflanzkübel einschließlich Bepflanzung -
müsste über das Budget des Ortsbeirates und/oder über den Gewerbeverein
erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.09.2013, OM 2472
Antrag vom
10.11.2016, OF
161/2
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1001