Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Bei einer Toilettenanlage, die sich im Kioskgebäude oder unmittelbar neben dem Kiosk befindet, ist es organisatorisch und wirtschaftlich am sinnvollsten diese durch die Kioskpächter betreiben zu lassen. Die Pachtverträge und die damit verbundenen Konditionen sind einvernehmlich abzuschließen. Sollte keine Einigung erzielt werden, müssen im Einzelfall die Möglichkeiten für das Betreiben der Toilettenanlage eruiert werden und das Betreiben der Toilettenanlage durch Dritte in Erwägung gezogen werden. Zu 2.: Das Konzept "nette Toilette" ist in erster Linie auf Gastronomiebetriebe ausgelegt, wobei besonders Gastronomiebetriebe in Innenstadtbereichen und an stark frequentierten Besucher Hotspots in erster Linie berücksichtigt werden sollen. Die zu berechnenden Kosten sind abhängig von der Lage, der Frequentierung und der Größe des Gastronomiebetriebes; reichen aber zur Finanzierung des Betriebes nicht aus. Das Konzept basiert auf einem Konsum der Benutzer:innen der netten Toilette. Zu 3.: Hinsichtlich der Toilettenanlagen auf Waldspielplätzen und auf Friedhöfen kann keine Auskunft erteilt werden. Die Angaben sind durch das zuständige Amt und Dezernat zu erteilen. Die geplante Toilettenanlage - in Form einer Systemtoilette - am Standort "Blauer Steg" am Niddaufer soll durch das Amt für Bau und Immobilien errichtet werden. Zu 4.: Die Initiativen einer Komposttoilette wurden berücksichtigt und bereits ein Pilotprojekt für dieses Jahr geplant. Nach erfolgtem Einsatz werden die Erfahrungswerte gesammelt und nach Abschluss der Projektlaufzeit ausgewertet. Hiernach kann entschieden werden, inwieweit der Einsatz von Komposttoiletten weiterhin Anwendung finden wird.