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Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bereich des Anwohnerparkens dürfen zu den angegebenen Zeiten nur Anwohnende mit entsprechendem Ausweis parken. Generell steht dies allen Fahrzeugen bis 7,5t zu. Daher ist die Regelung auch eindeutig. Die freien Parkplätze in den jeweiligen Bereichen können von allen Fahrzeugen bis 7,5t genutzt werden. Es handelt sich um öffentlichen Flächen, die eben nicht nur von Anwohnenden genutzt werden dürfen. In den genannten Bereichen liegt durch die Bewohnerparkzone schon ein besonderer Schutz für die Anwohnenden vor. Daher sieht der Magistrat keinen Regelungsbedarf. Grundsätzlich kann der Ortsbeirat jedoch gerne ausführen, welche anderen Maßnahmen bisher völlig außer Acht gelassen wurden. Mittelfristig wird auch in Niederrad das neue Bewohnerparkkonzept mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dies macht das Parken für Ortsfremde unattraktiv.