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Anwohnerinnen und Anwohnern in Bewohnerparkzonen das Parken ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine flächendeckende Beschilderung mit Zusatzzeichen 1010-58 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Personenkraftwagen) ist nicht sinnvoll. Das Zusatzzeichen bedeutet, dass das Parken nur für Personenkraftwagen zulässig ist. Das heißt, nur Fahrzeuge die zum Transport von Personen ausgelegt sind, dürfen dort parken. Entsprechend würden nur Wohnmobile und jegliche LKW ausgeschlossen, nicht aber Sprinter. In Wohngebieten ist generell das Parken von LKW über 7,5 Tonnen nicht zulässig. Ein wirklicher Effekt wäre also nicht zu erwarten. Außerdem müsste eine große Anzahl an Schildern gesetzt werden, die aus rechtlichen Gründen nicht immer an bestehende Maste gesetzt werden dürfen, da dann gegebenenfalls die Maximalzahl an Schildern an einem Mast überschritten wäre. Ein Schilderwald wäre die Folge. Der Magistrat lehnt daher die Anregung ab.