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Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a.: Die durchgeführte Verkehrserhebung im genannten Bereich ergab, dass die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Verkehrszeichen (VZ) 293 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) nicht vorliegen. Innerhalb der fahrzeugstärksten Stunde wurden circa 85 Kraftfahrzeuge gezählt. Dieser Anzahl stehen für den gesamten Tag lediglich circa 186 zu Fuß Gehende gegenüber. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht möglich. Zu b.: Die Erneuerung des Bahnübergangs "Zeilweg" befindet sich derzeit in der Planungsphase bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF). Zurzeit werden ämterübergreifend Gespräche geführt, die die Errichtung einer weiteren signalisierten Fußgängerquerung behandeln. Die Erneuerung der Anlage ist für das Jahr 2025 vorgesehen.