Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu a.: Für die Prüfung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) finden die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Anwendung. FGÜ dürfen nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Menge an Fußgänger:innen auf eine bestimmte Menge an Fahrzeugen trifft. Diese Menge muss durch eine aktuelle Zählung nachgewiesen werden. Zudem sind FGÜ entsprechend zu beleuchten. Eine Zählung wird veranlasst. Mit dem Ergebnis ist nicht vor dem 4.Quartal 2023 zu rechnen. Zu b.: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.