Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 869 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
Der Anregung wird hinsichtlich der Beschilderung
entsprochen.
Verwarnungen gegen Fahrzeuge, die
unzulässig ganz auf dem Gehweg zum Parken abgestellt waren, waren notwendig und
korrekt. Dies betrifft auch den übrigen Straßenverlauf, wo das Parken halb auf
dem Gehweg durch VZ 315 StVO angeordnet ist. Eine Einstellung der Verkehrsordnungswidrigkeiten aus
Kulanzgründen ist schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht
möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2019, OM 4193