Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869
Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff Der Anregung wird hinsichtlich der Beschilderung entsprochen. Verwarnungen gegen Fahrzeuge, die unzulässig ganz auf dem Gehweg zum Parken abgestellt waren, waren notwendig und korrekt. Dies betrifft auch den übrigen Straßenverlauf, wo das Parken halb auf dem Gehweg durch VZ 315 StVO angeordnet ist. Eine Einstellung der Verkehrsordnungswidrigkeiten aus Kulanzgründen ist schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich.