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Schutz von bestehendem Gewerbe bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 868 Betreff: Schutz von bestehendem Gewerbe bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918 Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es, einen nutzungsverträglichen Übergang zwischen bestehendem Gewerbe westlich der Straße Alt-Erlenbach und geplanter Wohnbebauung östlich der Straße zu gewährleisten. Ein Bebauungsplanverfahren ist immer ein offenes Verfahren, bei dem Ergebnisse nicht prognostiziert werden können. Das Ergebnis zeigt sich erst am Ende des Verfahrens und kann nicht vorweggenommen werden. Es findet stets eine Prüfung aller Belange statt, die für die Abwägung von Bedeutung sind. In diesem Verfahren ist mit Hilfe gutachterlicher Verfahren zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Einschränkung der gewerblichen Nutzung hinsichtlich ihres Emissionsverhalten auf dem 40 m - 75 m breiten Streifen entlang der Straße Alt-Erlenbach erforderlich ist. Dabei soll auf die Belange der vorhandenen Betriebe besonders Rücksicht genommen werden. Es werden keine planungsrechtlichen Lösungen angestrebt, die den Betrieb vorhandener Unternehmen gefährden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2017, OM 1190

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