Schutz von bestehendem Gewerbe bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
868
Betreff: Schutz von
bestehendem Gewerbe bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918 Ziel des aufzustellenden
Bebauungsplanes ist es, einen nutzungsverträglichen Übergang zwischen
bestehendem Gewerbe westlich der Straße Alt-Erlenbach und geplanter
Wohnbebauung östlich der Straße zu gewährleisten. Ein Bebauungsplanverfahren
ist immer ein offenes Verfahren, bei dem Ergebnisse nicht prognostiziert werden
können. Das Ergebnis zeigt sich erst am Ende des Verfahrens und kann nicht
vorweggenommen werden. Es findet stets eine Prüfung aller Belange statt, die
für die Abwägung von Bedeutung sind. In diesem Verfahren ist mit Hilfe
gutachterlicher Verfahren zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine
Einschränkung der gewerblichen Nutzung hinsichtlich ihres Emissionsverhalten
auf dem 40 m - 75 m breiten Streifen entlang der Straße Alt-Erlenbach
erforderlich ist. Dabei soll auf die Belange der vorhandenen Betriebe besonders
Rücksicht genommen werden. Es werden keine planungsrechtlichen Lösungen
angestrebt, die den Betrieb vorhandener Unternehmen gefährden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.02.2017, OM 1190