Schutz von bestehendem Gewerbe bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918
Begründung
Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sicherzustellen, dass der Bebauungsplan 918 bereits bestehendes (produzierendes) Gewerbe im hier liegenden Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt. Begründung: Die Gewerbeansässigen in der Straße Im Fuchsloch sind schon seit etlichen Jahren dort ansässig und pflegen ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft. Damit die bestehenden Unternehmen auch weiterhin geregelt ihrer Arbeit nachkommen können, muss gewährleistet sein, dass der Bebauungsplan 918 keine negativen Auswirkungen auf die ansässigen Gewerbebetriebe, insbesondere die produzierenden Gewerbe hat.
Inhalt
Antrag vom 23.01.2017, OF 75/13
Betreff: Schutz von bestehendem Gewerbe bei Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 918 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sicherzustellen, dass der Bebauungsplan 918 bereits bestehendes (produzierendes) Gewerbe im hier liegenden Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt. Begründung: Die Gewerbeansässigen in der Straße Im Fuchsloch sind schon seit etlichen Jahren dort ansässig und pflegen ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft. Damit die bestehenden Unternehmen auch weiterhin geregelt ihrer Arbeit nachkommen können, muss gewährleistet sein, dass der Bebauungsplan 918 keine negativen Auswirkungen auf die ansässigen Gewerbebetriebe, insbesondere die produzierenden Gewerbe hat.Beratung im Ortsbeirat: 13